BETRIEBLICHE ZUKUNFTSVORSORGE

Ihre Mitarbeiter tragen die Verantwortung für eine gute Versorgung im Alter. Sie tragen die Verantwortung für Ihre MitarbeiterInnen. Wir helfen Ihnen und Ihren MitarbeiterInnen dieser Verantwortung gerecht zu werden und nutzen dafür die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten der betrieblichen Zukunftsvorsorge. Da die Mitarbeiterstruktur eines jeden Unternehmens anders ist, ergeben sich auch jeweils andere Ansprüche an zusätzliche Leistungen eines Unternehmens. Unterschiedliche Altersstrukturen, andere Gehaltsstrukturen und unterschiedliche Bildungshintergründe spielen bei den Wünschen für eine betriebliche Zukunftsvorsorge eine große Rolle. Mitarbeiter im Niedriglohnsektor, insbesondere Pflegekräfte, schätzen die betriebliche Krankenversicherung sehr. Angestellte in kaufmännischen Berufen formulieren häufig den Wunsch nach einer besseren Altersvorsorge. Akademiker und Kreative schätzen Ihre Freiheit – mit Zeitwertkonten können Sabbaticals und/oder ein variabler Übergang ins Rentenalter finanziert werden. Innovative Unternehmen mit jüngeren Mitarbeitern schätzen eher eine Direktzusage mit Investmentfonds, andere halten Versicherungen für besser geeignet.

Den gesetzlichen Rahmen für die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten bietet das Betriebsrentengesetz und das Betriebsrentenstärkungsgesetz mit den unterschiedlichen Durchführungswegen.

Das Portfolio, mit dem diese Möglichkeiten ausgeschöpft werden können, bieten die großen Versicherer einerseits und die Investmentfondsgesellschaften andererseits.

Grundsätzlich hat jede Mitarbeiterin, jeder Mitarbeiter das Recht auf Entgeltumwandlung – aber Sie – als UnternehmerIn oder GeschäftsführerIn – haben die Möglichkeit, diese Angebote zu kanalisieren und mit einer Versorgungsordnung die arbeitsrechtlichen Vorgaben klar zu formulieren. Dies gibt den Rahmen, verhindert Wildwuchs und beantwortet viele Fragen ihrer Personalabteilung im Vorfeld. Weiterhin reduzieren Sie damit die Haftungsrisiken im Bereich der betrieblichen Vorsorge.

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